Die Ermittlung der Erfindungsvergütung
Diensterfindungsrecht: Die Ermittlung der Erfindungsvergütung
(Kurzbeschreibung mit Beispiel)
Die Regelungen zum Diensterfindungsrecht als Querschnittsmaterie zwischen Arbeitsrecht und Patentrecht finden sich in den §§ 6 bis 19 des Patentgesetzes (PatG). Definitionsgemäß ist eine Erfindung eines Dienstnehmers dann eine Diensterfindung, wenn sie ihrem Gegenstand d.h. Inhalt nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens fällt. Weiters müssen alternativ folgende Bedingungen erfüllt sein...
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